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Lernförderung

Kostenlose Lernförderung

Stark und selbstbewusst durch gute Noten!

Hat Ihr Kind schlechte Noten oder ist sogar versetzungsgefährdet?

Dann haben Sie Anspruch auf kostenlose Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen.

Was ist das Bildungspaket?

Das Bildungspaket wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011 ins Leben gerufen, um gezielt rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Neben der Unterstützung zum Mittagessen an der Schule, zur Schülerbeförderung, zu Klassenfahrten und Beiträgen für Sportvereine wird ebenfalls Nachhilfe finanziert.

Wir begleiten Sie persönlich und unkompliziert – vom ersten Antrag bis zum Start der Lernförderung.

Sie haben Anspruch, wenn Sie eine dieser Leistungen beziehen:

Kurz zusammengefasst:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rechtliche Voraussetzungen im Detail:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV, oder Sozialgeld)
  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG)

Beim Ausfüllen des Erstantrages unterstützen wir Sie gerne!

Die Lernförderung wird über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Sprechen Sie uns einfach an.

DOWNLOADS & DOKUMENTE

Flyer

Hier finden Sie Flyer und weitere wichtige Unterlagen zu diesem Angebot. Verfügbare Dokumente können direkt als PDF geöffnet werden.

Ansprechpartner & Sprechstunde